Kostenaufteilung:

Ärztlich verordnete Leistungen werden von der Grundversicherung der Krankenkassen sowie von den Wohngemeinden übernommen. Der Anteil, den die Klient*innen selber tragen müssen, beträgt 7.65 Franken pro Besuch.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Selbstzahlung mit individuell angepasstem Zeitraum und Kosten. Mehr Informationen dazu, gerne im persönlichen Gespräch.

Sind Sie bereit für eine Veränderung?